“Celestine-Erfahrungen”


Sekten, Gurus und Hexen

Kapitel Fünf

Sekten, Gurus und Hexen

Immer wieder kamen wir in unseren Arbeitsgruppentreffen auf das gleiche Thema zu sprechen: Gurus, Hexen, Sekten. Oft panische Angst einzelner Personen vor der immer stärker werdenden Einflussnahme krankhafter Psychogruppen und machthungriger Sekten.
Erschreckend, in welcher Art und weise die Meinungen häufig und auch in dieser Runde auf Grund mangelnder Kenntnisse geurteilt wird.
Der Gesetzesantrag des Präsidenten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg soll nun zum Schutze des Verbrauchers Klarheit bringen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesanzeiger:
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, PF 1320, 53003 Bonn,
Tel.: 0228/3820844

Auszug aus dem Gesetzesantrag

Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg

Drucksache 351/97 vom 13.5.1997

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Anbieterinnen und Anbietern und Hilfesuchenden auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe.

A. Allgemeines
1. Der Gesetzesentwurf soll zum Verbraucherschutz im Bereich gewerblich angebotener Lebensbewältigungshilfe beitragen. Dieser Markt hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung zugenommen und ist dadurch gekennzeichnet, dass sachliche rationale und wirtschaftliche Erwägungen der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers beim Vertragsschluss als Schutzmechanismen vor unangemessenen Vertragsbedingung oft im Hintergrund stehen, weil sich das Angebot für die Verbraucherin bzw. den Verbraucher als Mittel zur Bewältigung ihrer bzw. seiner Probleme darstellt. In dieser besonderen Nachfragesituation ist typischerweise die Kritikbereitschaft und -fähigkeit eingeschränkt. Unter der Vielzahl von Anbieterinnen bzw. Anbietern, die auf diesen Markt drängen, sind auch solche, deren Dienstleistungen und Aktivitäten erheblichen Anstoß erregen. Ihnen wird vorgeworfen, durch Einsatz bewusstseinsverändernder Psychotechniken die Hilfesuchenden Personen abhängig zu machen und sie wirtschaftlich auszubeuten. Dies macht es erforderlich, durch besondere Regelungen der Verbraucherin bzw. dem Verbraucher die Bedingungen des abzuschließenden Vertrages vor Augen zu führen und transparent zu machen und sie bzw. ihn vor voreiligen Vertragsabschlüssen zu schützen. Dieses soll insbesondere durch folgende Instrumente erreicht werden: Aushändigung einer detaillierten, schriftlichen Leistungsbeschreibung, Schriftform des Vertrages, Widerrufsrecht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss.

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für Verträge über die entgeltliche Gewährung von Lebensbewältigungshilfe, soweit diese gewerblich erfolgt und nicht durch Ärztinnen bzw. Ärzte oder Heilpraktikerinnen bzw. Heilpraktiker im Sinne des Heilpraktikergesetzes vorgenommen wird.

(2) Lebensbewältigungshilfe im Sinne dieses Gesetzes ist die zeitlich begrenzte oder unbegrenzte Interaktion zwischen Helferinnen bzw. Helfern oder einer Helfergruppe und einer hilfesuchenden Person, mit dem Ziel der Verbesserung der seelischen Befindlichkeit oder der geistig-seelischen Fähigkeiten, zum Beispiel durch Gespräch, Unterricht, mentales und/oder körperliches Training in so genannten Selbsterfahrungsgruppen, Kursen, Workshops oder im Selbststudium und Selbsttraining unter Verwendung schriftlicher und/oder audiovisueller Unterrichtsmittel und/oder interaktiver Maschinen.

Während der Stoffsammlung dieses Kapitel fiel uns die Zeitschrift „Zeit Punkte“ 4/97, Achtung Seelenfänger, Sekten, Gurus, Psychofreaks auf. Hier fanden wir Hinweise auf weiterführende Literatur zu diesem Thema sowie Beratungsadressen der einzelnen Bundesländer.

Der Betroffene, in seinem Bemühen um sich selbst, bleibt in den meisten Fällen mit dem Rufmord allein. Sehr schnell gehen Arbeitskollegen, Freunde, Bekannte auf Distanz. Sie werden sich fragen, warum Menschen durch üble Nachrede in die Ecke des Satanskults und krankhafter glaubens- und sektenhaften Handeln abgestempelt werden. Verhängnisvoll an dieser Vorgehensweise: Sie wird auch bewusst bei einer konkurrierenden Interessenlage eingesetzt, um andere zu schaden.

Wir heißen alle Menschen in unseren Arbeitsgruppen, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Rasse, Glaubenszugehörigkeit herzlich willkommen. Sollten Mitglieder von bestehender Glaubenszugehörigkeit oder Sekten die Gruppentreffen zur Verbreitung ihrer eigenen Glaubensgrundsätze benutzen, vertrauen wir darauf, dass die Gruppe und jeder Einzelne aus seiner eigenen Stärke heraus seinem Prozess folgt. Die Verantwortung trägt jedes Gruppenmitglied selbst. Wir nutzen die Prophezeiungen der Celestine wie ein Handwerkzeug, mit dem jeder an sich eigenverantwortlich ungebunden arbeiten kann.

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